für Ihre Buchung im MOYA
Reservierung:
Der Auftrag erlangt Gültigkeit nach firmenmäßiger Unterfertigung und Retournierung der vorliegenden Firmenpreisvereinbarung per Fax an: +43 1 5351987 oder per E-Mail an office@moya-vienna.at.
Erst nach Eingang vorliegender unterfertigter Vereinbarung wird die Reservierung vorgenommen. Diese Reservierung ist gebunden an die unten angegebenen Zahlungsmodalitäten.
Zahlung:
Bei Auftragserteilung ist eine à conto-Zahlung von 50 % des oben genannten Gesamtbetrages (inkl. USt.) innerhalb von 7 Tagen nach Unterzeichnung vorliegender Vereinbarung auf das Konto bei der BAWAG PSK, BLZ 14000, Kto-Nr.: 10010-044-583, lautend auf MOYA-Museum of Young Art GmbH, zu leisten. Der Restbetrag muss bis zum Tag der Veranstaltung auf das oben genannte Konto eingelangt sein; Sollten Zahlungen nicht wie vereinbart erfolgen, kann der Termin seitens des MOYA anderwertig vergeben werden. In diesem Falle wird in jedem Fall 100% vorliegender Vereinbarung verrechnet.
Die oben eingetragene Personenanzahl ist Garantiezahl, welche in jedem Falle verrechnet wird - auch im Falle der Teilnahme einer geringeren Personenanzahl. Die Mindestpersonenanzahl beträgt 7, welche in jedem Falle verrechnet wird – auch im Falle der Teilnahme einer geringeren Personenanzahl.
Der oben eingetragene Veranstaltungszeitraum wird in jedem Falle verrechnet – auch im Falle einer kürzeren Veranstaltungsdauer.
Die oben eingetragene Beginn- und Ende-Zeit ist einzuhalten und sämtliche Vor- und Nachbereitungen vom Auftraggeber oder vom Auftraggeber organisierten Subunternehmern sind innerhalb dieser Zeitangaben vorzunehmen. Jede angefangene zusätzliche Stunde zum oben vereinbarten Zeitrahmen wird mit 10% des Gesamtbetrages vorliegender Vereinbarung nachträglich verrechnet. Bei Gesamtbeträgen von ab 2500.- Euro wird der Einheitspreis von 250.- Euro pro angefangene Stunde nachträglich in Rechnung gestellt.
Stornierung:
Tritt der Auftraggeber vom Auftrag zurück, gelten folgende Stornogebühren:
a) Rücktritt im Zeitraum ab Unterfertigung vorliegender Vereinbarung bis 21 Tage vor dem vorgesehenen Veranstaltungstermin: 10 % des Gesamtpreises der vorliegenden Firmenpreisvereinbarung
b) Rücktritt 20 bis 14 Tage vor dem vorgesehenen Veranstaltungstermin:
50% des Gesamtpreises der vorliegenden Firmenpreisvereinbarung
c) Rücktritt 13 Tage bis zum vorgesehenen Veranstaltungstermin 100 % des Gesamtpreises der vorliegenden Firmenpreisvereinbarung. Abbestellungen oder Veränderungen von einzelnen Teilbereichen und Bestellungen innerhalb vorliegender Vereinbarung haben keinen Einfluss auf die Verrechnung gemäß vorliegender Vereinbarung.
Sonstiges:
Die Räumlichkeiten werden in ordnungsgemäßem, funktionsfähigem und gereinigtem Zustand vom Auftraggeber übernommen und in diesem Zustand wieder an das MOYA übergeben.
Für im MOYA hinterlassene oder dem MOYA-Personal übergebene Gegenstände des Auftraggebers oder von Teilnehmern von Veranstaltungen (z.B. technische Geräte, Bekleidungsstücke, Taschen, Büromaterial, Unterlagen, beschriebene Flip-Chart- und Pin-Wand-Papiere, Folien, Kunstwerke, Veranstaltungsgegenstände, etc.) sowie für Wertsachen kann keine Lagerung und keine Haftung übernommen und kein Versicherungsschutz gegeben werden. Die Räumlichkeiten sind nach jeder Einzelveranstaltung leer zu hinterlassen. Dieses auch im Falle, dass mehrere Veranstaltungen hintereinander gebucht wurden.
Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden oder gröbere Verunreinigungen, die durch ihn, seine Mitarbeiter, Zulieferer, Gäste oder sonstige Besucher in den Räumlichkeiten oder allgemeinen Teilen des Hauses verursacht wurden. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Behebung allfälliger Schäden sowie erforderliche Reinigungsarbeiten ausschließlich durch den Auftragnehmer oder in dessen Auftrag durch Dritte auf Rechnung des Auftraggebers durchgeführt werden.
Der Veranstalter hält das MOYA für sämtliche Schäden, insbesondere Verwaltungsstrafen, die aus der Nichteinhaltung der gewerberechtlichen und sonstigen Vorschriften herrühren, schad- u. klaglos. Das MOYA ist, unbeschadet seines Entgeltanspruches, berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn a) die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet, b) der Ruf sowie die Sicherheit des MOYA oder des Palais Schönborn oder der Name `MOYA´ und auch `Schönborn´ gefährdet sind, c) im Falle höherer Gewalt. Keinesfalls ist der Veranstalter zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem MOYA berechtigt.
Die Verwendung des Namens oder Logos von `MOYA´ und auch `Palais Schönborn´ oder `Schönborn´ für Medien, Drucksorten usw. ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des MOYA gestattet. Wurde das MOYA nicht informiert, so steht es diesem frei, die Veranstaltung kostenfrei zu stornieren.
Die Präsenz des Auftraggebers gemäß vorliegender Vereinbarung mit Vorträgen, Kursen, Diskussionen, Schulungen und Empfängen in den Ausstellungen des MOYA-Museum of Young Art dient dem Bildungszweck, durch Ihre Buchung wird ein finanzieller Beitrag zur Ermöglichung und Erhaltung des Ausstellungs- und Museumsbetriebes geleistet.
Diese Vereinbarung gilt für alle ab 2010 im Palais Schönborn, Renngasse 4, 1010 Wien stattfindenden Veranstaltungen.
Sämtliche Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform mit beiderseitiger Zustimmung. Anderslautende Bedingungen des MOYA sind ungültig. Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.
Geschäftsbedingungen
Im Folgenden finden Sie die Geschäftsbedingungen
für die Buchungen von Veranstaltungen im MOYA.


